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   BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1043/68   

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https://dejure.org/1970,5682
BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1043/68 (https://dejure.org/1970,5682)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1970 - IV ZR 1043/68 (https://dejure.org/1970,5682)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1970 - IV ZR 1043/68 (https://dejure.org/1970,5682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architekt - Bauplan - Grundwasserverhältnisse - Fehlerkorrektur - Fehlerwiederholung

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 825
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Wäre das der Fall, hätte das Berufungsgericht richtigerweise zu dem Ergebnis kommen müssen, daß nach dieser Klausel i.V. mit Nr. 3.1 Nr. 1 und 2 BBR der Versicherungsfall mit der Bekanntgabe der falschen Abgastemperatur (Verstoß im Sinne von Nr. 3.1 Nr. 1 BBR, vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1970 - IV ZR 1043/68 - VersR 1970, 825 unter 1; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Arch.-Haftpfl. Rdn. 3) eingetreten war und auch reine Vermögensschäden (Mehrkosten für Umbau der Filteranlage, Produktionsausfallkosten) gedeckt gewesen wären (Nr. 3.1 Nr. 2 BBR).
  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 119/74

    Baugrundverhältnisse: Prüfung - Auskunft

    Die Übernahme dieser Leistungen begründete für die Klägerin jedoch nicht in Ansehung des gesamten Bauwerks die umfassenden Pflichten eines planenden Architekten, zu dessen Aufgaben es allerdings auch gehört, die Eignung des Baugrundes für das Bauvorhaben zu prüfen oder prüfen zu lassen (BGH VersR 1967, 260, 261; 1970, 825; BGB-RGRK a.a.O. § 631 Anm. 127 m.w.Nachw.; Herding/Schmalzl, Vertragsgestaltung und Haftung im Bauwesen 2. Aufl. 1967 S. 363; Schmalzl, Die Haftung des Architekten und des Bauunternehmers 1969 Rdn. 35).
  • BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 88/82

    Verstoß - Begriff - Verschiedenartige Fehler in unterschiedlichen Bauabschnitten

    Das angefochtene Urteil entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1967, 769; 1970, 825).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 33/89

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch einen Versicherungsnehmer - Vermeidung

    Danach ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1967, 769; 1970, 825) anzeigepflichtiger Versicherungsfall die Schadensursache, der in die Versicherungszeit fallende Verstoß des Versicherungsnehmers, für dessen Folgen er in Anspruch genommen wird.
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